Beschlüsse, Verhalten am Wasser

 

Sportanglerverein Walsrode

von 1922 e.V.

 

 

 

Sehr geehrte Sportanglerin, sehr geehrter Sportangler,

 

wir begrüßen Sie herzlich als Mitglied oder Gast in unserem Sportanglerverein. Wir hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und viel Freude und auch Erfolg bei der Fischwaid an unseren Teichen, Seen und Fließgewässern haben werden. Es ist leider überall so – und damit auch bei uns, dass einige Regeln eingehalten werden müssen. Diese möchten wir Ihnen bekannt geben, damit Sie sich sicher fühlen und Ihre Angelei mit gutem Gewissen und ohne Stress ausüben können.

 

1.       Mitgliedschaft / Gast

Möchten Sie Mitglied im SAV Walsrode sein, zahlen Sie einmalig 100,00 € Aufnahmegebühr und jährlich 80,00 € Jahresbeitrag. Im Jahresbeitrag sind die wesentlichen Angelberechtigungen enthalten. Als Gast können Sie Erlaubnisscheine für bestimmte Gewässer und für verschiedene Zeiträume erwerben. Gastscheine erhalten Sie an unseren Ausgabestellen nur, wenn Sie Mitglied in einem Angelverein oder nachweislich in unserer Region Gast mit abgelegter Fischereiprüfung oder einem Fischereierlaubnisscheinsind. Gewässerinformationen entnehmen Sie bitte der Rückseite.

 

2.       Angelberechtigung, Kontrolle, Rechtsgrundlagen

Es gelten zwischen Mitgliedern und Gästen z. T.  unterschiedliche Auflagen für Angelberechtigungen, Schonmaße und Schonzeiten. In allen  Fällen haben Sie Ihren Mitgliedsausweis  oder Ihre Gastkarte beim Angeln mitzuführen, und Sie müssen über einen gültigen Lichtbildausweis verfügen. Sie müssen es sich gefallen lassen, sich beim Angeln auf Ihre Berechtigung, Ihr Angelgerät, den Fang und die Futtermengen kontrolliert zu werden. Kontrollieren können Sie Ordnungsbeamte der Kommunen, die Polizei, Fischereiaufseher und jedes Mitglied des SAV Walsrode. Es gelten das Niedersächsische Fischereigesetz, die Satzung und Gewässerordnung des SAV Walsrode und Versammlungs-beschlüsse. Sie haben sich selbst zu informieren, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

3.       Schonmaße, Schonzeiten

 

     Über die Schonmaße und Schonzeiten der Fische werden Sie bei der Aufnahme als 

     Mitglied oder beim Erwerb der Gastkarte informiert.

 

4.       Für das Angeln in den Gewässern des SAV Walsrode ist folgendes geregelt

4.1.   Es ist erlaubt:

-Angeln mit drei Ruten mit jeweils einem Einzelhaken auf Friedfische,

-Köder beliebig, auch dreimal auf Raubfisch mit Mehrfachhaken,

-Fliegenfischen,

-Nachtangeln,

-Eisangeln, Loch max. 25 cm im Durchmesser,

-Futtermengen mit allen Beimengungen betragen:

§  im Fließgewässer 3 l Trockenmasse,

§  in Seen, Teichen 1 l Trockenmasse.

-Köderfische können aus allen Gewässern mit der Senke von max. 1    entnommen werden.

4.2.   Es ist verboten:

-Fische der geschützten Arten und Edelfische wie Aal, Äsche, Forelle, Karpfen, Hecht und Zander dürfen nicht als Köderfische genommen werden.

-Schleien haben im Verein das Schonmaß 25 cm. Sie sind nur als Köderfische erlaubt, wenn sie aus vereinsfremden Gewässern mitgebracht werden.

-Wasserfahrzeuge, einschließlich Sitzboote dürfen nicht benutzt  werden. An Aller und Rethemer Fährsee: Bei der Angelei dürfen jede Art von Wasserfahrzeugen gemäß den Bedingungen im Mitgliedsausweis genutzt werden.

-Zelten ist verboten. Die Fischereiaufseher werden Sie darauf hinweisen.

-Offenes Feuer und grillen ist verboten!

4.3.   Weiterhin ist zu beachten:

-Der Lachs ist freigegeben, Mindestmaß 50 cm, Schonzeit vom 15.10. bis 15.03. Grasfische ohne Schonzeit, Mindestmaß 60 cm.

-In den Dreikroner Seen, den Sunderteichen und im Pumpelteich dürfen pro Tag nicht mehr als 2 Karpfen plus 2 Forellen plus 2 Hechte plus 2 Zander gefangen werden. In diesen Gewässern ist das Anfüttern verboten.

-Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.

 

5.        Grundsätzliche Regelungen

 

5.1.   An den Gewässern ist kameradschaftlicher Umgang und Freundschaft zu pflegen.    Jeder hat auf jeden – auch bei einer Kontrolle – Rücksicht zu nehmen.

5.2.  Nicht waidgerechtes und unkameradschaftliches Verhalten von Mitgliedern und       Gästen ist umgehend dem Vereinvorstand zu melden.

5.3.  Jeder Erlaubnisscheininhaber hat das Recht, in dem für die Fischerei notwendigem  Umfang das Ufer zu betreten. Mit Ausnahme von Campingplätzen ist kein Angler berechtigt, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile, Fischzuchtanlagen und gewerbliche Anlagen zu betreten. Behördliche Betretungsverbote, sowie private und behördliche Befahrverbote sind zu beachten.

5.4.   Die Angelplätze sind sauber zu verlassen. Vorgefundenen Unrat wollen Sie bitte im Interesse der Natur und des Vereins entsorgen. In jedem Fall melden Sie dieses bitte dem Vereinsvorstand.

5.5. Wer einem Gewässeranlieger auf seinem Grundstück Schaden zufügt, haftet persönlich dafür. Müssen Tore (Weidetore, Gatter usw.) geöffnet werden, sind diese ordnungsgemäß sofort wieder zu verschließen, auch wenn sie vorher offen gestanden haben und auch, wenn sich kein Vieh auf der Weide befindet.

5.6.   Wiesen Weiden Dämme und Deiche dürfen nicht befahren werden. Mähwiesen dürfen bis einschließlich der Heuernten nur entlang der Zäune und über den unmittelbaren Uferstreifen betreten werden. Parken am Pumpelteich ausschließlich auf dem Meinerdinger Kirchweg, nicht auf dem Zufahrtsweg.

5.7.   Nur für Mitglieder gilt an allen Gewässern ein uneingeschränktes Angelverbot für die Zeit von vereinsinternen Gemeinschafts-veranstaltungen und Versammlungen. Gewässer, die durch Versammlungsbeschluss für ein Gemeinschaftsangeln vorgesehen sind, dürfen von allen Mitgliedern am Tag vorher nicht beangelt werden.

5.8. Beim Angeln ist waidgerechtes Angelgerät zu verwenden. Es ist verboten,   gebrauchsfertige Angeln am Gewässer ohne Aufsicht liegen zu lassen.

5.9.  Gefangene untermäßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort zurückzusetzen. Nicht lebensfähige Fische sind abzutöten und am Ufer zu vergraben. Innereien sind vor Ort ebenfalls sofort zu vergraben. Alle gefangenen Fische sind ordnungsgemäß zu versorgen, d.h.: sofort betäuben, dann töten. Fische ohne Schonauflagen, insbesondere fast alle Arten von Weißfischen, sollen nicht zurückgesetzt werden.

5.10.Gewässerverunreinigungen und Fischsterben  sind dem Vereinvorstand unverzüglich zu melden.

5.11.Von allen Mitgliedern und Gästen müssen gemäß Niedersächsischem Fischereigesetz Fangmeldungen im Einzelfall oder jährliche Fangmeldungen abgegeben werden.

 

6.     Arbeitsdienst

Nur Mitglieder (ausgenommen Frauen, Jugendliche leisten 4 Stunden Arbeitsdienst im Jahr. Näheres wird bei der Aufnahme in den Verein geregelt.

7.     Adressen

 

1.   Geschäftsstelle des SAV Walsrode

Am Tierhof  4 (Schützenhaus Vorbrück)

29664 Walsrode, keine Postanschrift

Öffnungszeiten: Donnerstags 17.30 – 19.30 Uhr

Aufnahme / beste Informationen / Gastkarten

2.  Sind auf der Seite des Vereins einzusehen.

 

 

Der Sportanglerverein hat eine Jugendgruppe, die ausgezeichnet betreut wird. Wir würden uns freuen, auch Ihr Kind ab dem 13. Geburtstag bei uns aufnehmen zu können. Und es gibt bei uns auch eine Sportgruppe, die ständig Mitglieder sucht, um an regionalen Hegefischen im norddeutschen Raum teilnehmen zu können.

 

Wir wünschen uns mit Ihnen eine gute Zusammenarbeit und eine zufriedenstellende gemeinsame Fischwaid in unserer Region.

Ihr Vorstand

des Sportanglervereins Walsrode von 1922 e.V.

 

www.anglerverein-walsrode.de